Ab dem 1. Januar 2026 stehen für alle Minijobber und Midijobber in Deutschland neue Regelungen an. Die Bundesregierung hat die Verdienstgrenzen angepasst und die Verbindung zum Mindestlohn gestärkt.
Wenn Du in einem Minijob arbeitest oder planst, einen solchen Job anzunehmen, ist es wichtig, dass Du die neuen Grenzen kennst. In diesem Artikel erklären wir Dir, wie sich die Minijob-Grenzen ab Januar 2026 ändern, welche Regeln für die Gleitzone gelten und welche Rechte und Pflichten Du als Arbeitnehmer hast.
Neue Minijob-Grenze 2026
Die neue Grenze bei Minijobs ab Januar 2026 liegt bei 603 Euro pro Monat. Das bedeutet, dass Du als Minijobber bis zu diesem Betrag verdienen kannst, ohne dass Dein Beschäftigungsstatus verändert wird.
Das entspricht einem Jahresentgelt von maximal 7.236 Euro. Die dynamische Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze erfolgt direkt in Verbindung mit der Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro brutto pro Stunde.
Wenn Dein Einkommen kurzfristig über diese Grenze hinausgeht, beispielsweise durch Überstunden, Krankheitsvertretungen oder einmalige Boni, ist ein Überschreiten in Ausnahmefällen erlaubt.
So darfst Du innerhalb von zwölf Monaten bis zu 8.442 Euro verdienen, ohne dass Dein Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt wird.
Was ein Minijob für Dich bedeutet
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit klar definierten finanziellen Grenzen. Als Arbeitnehmer bist Du sozialversicherungsfrei, solange Dein Einkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze bleibt. Lediglich in der Rentenversicherung fallen geringe Beiträge an, die Du auf Antrag auch befreien lassen kannst.
Für Deinen Arbeitgeber ist ein Minijob attraktiv, da er nur Pauschalabgaben leisten muss, anstatt die vollen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. So bleiben Deine Einnahmen transparent und Dein Arbeitgeber kann Personalkosten kalkulierbar planen.
Midijob – die Gleitzone zwischen Minijob und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
Überschreitet Dein monatliches Einkommen die neue Minijob-Grenze von 603 Euro, befindest Du Dich automatisch im Midijob-Bereich. Die sogenannte Gleitzone beginnt bei 603,01 Euro und reicht bis 2.000 Euro monatlich.
In diesem Bereich zahlst Du sozialversicherungsrechtlich gestaffelte Beiträge. Das bedeutet, dass die Abgaben niedriger sind als bei regulären Jobs, aber mit steigendem Einkommen progressiv ansteigen, bis Du die volle Sozialversicherung erreichst.
So wird der Übergang in die normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sanft gestaltet, ohne dass Du plötzlich hohe Abgaben leisten musst.
Regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt
Für die Einordnung Deines Jobs ist entscheidend, wie hoch Dein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt ist. Dazu zählen Grundlohn, Sonderzahlungen, Zuschläge und Einmalprämien, die planbar sind.
Unregelmäßige Einmalzahlungen, etwa Bonuszahlungen, die nicht regelmäßig vorkommen, können ein kurzfristiges Überschreiten der Minijob-Grenze verursachen, ohne dass sich Dein Beschäftigungsstatus ändert.
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, zu Beginn Deiner Beschäftigung oder bei Änderungen im Arbeitsvertrag das regelmäßige Arbeitsentgelt korrekt zu ermitteln, damit Dein Job eindeutig als Minijob oder Midijob eingeordnet wird.
Dynamische Geringfügigkeitsgrenze
Die dynamische Geringfügigkeitsgrenze orientiert sich an der Mindestlohnerhöhung. Seit Oktober 2022 wird sie anhand einer 10-Stunden-Woche berechnet. Mit dem Mindestlohn von 13,90 Euro ab Januar 2026 ergibt sich folgende Rechnung: 13,90 Euro × 130 ÷ 3 = 603 Euro pro Monat.
Damit weißt Du genau, ab wann Du die Gleitzone erreichst. Alles, was darüber hinausgeht, zählt zum Midijob.
Unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze
Wenn Dein Einkommen kurzfristig die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, bleibt Dein Minijob bestehen, solange das Überschreiten in maximal zwei Kalendermonaten innerhalb von zwölf Monaten vorkommt.
So kannst Du flexibel auf unvorhergesehene Arbeitsstunden reagieren, ohne dass Dein Status als Minijobber verloren geht.
Mindestlohn und Minijobs – die neue Verbindung
Mit dem Mindestlohn von 13,90 Euro ab Januar 2026 steigen automatisch die Grenzen für Minijobs und Midijobs. Dein Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Dein Gehalt mindestens dem Mindestlohn entspricht und gleichzeitig prüfen, dass Du unterhalb der neuen Minijob-Grenze bleibst.
Diese Verbindung sorgt dafür, dass Minijobs weiterhin als geringfügige Beschäftigung gelten und gleichzeitig fair entlohnt werden.
Rechte und Pflichten für Minijobber und Midijobber
Auch wenn Du nur geringfügig beschäftigt bist, hast Du Anspruch auf bestimmte gesetzliche Leistungen:
Urlaubsanspruch
Du bekommst den gesetzlichen Urlaub anteilig nach Deinen Arbeitstagen.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Auch im Minijob bist Du abgesichert.
Rentenbeiträge
Im Minijob nur auf Antrag, im Midijob automatisch gestaffelt.
Es ist wichtig, dass Du regelmäßig Dein Arbeitsentgelt überprüfst und mit den neuen Grenzen vergleichst, um Deine Rechte zu wahren.
Praxisbeispiele
Angenommen, Du arbeitest in der Gastronomie und verdienst bisher 580 Euro monatlich. Ab Januar 2026 kannst Du bis 603 Euro verdienen, ohne dass sich Dein Minijob-Status ändert.
Wenn Du kurzfristig durch Überstunden auf 650 Euro kommst, bist Du für diese Zeit noch als Minijobber abgesichert. Überschreitest Du dauerhaft die 603-Euro-Grenze, beginnt automatisch der Midijob.
Fazit: Neue Grenzen bei Minijobs ab Januar 2026
Ab dem 1. Januar 2026 gelten folgende Eckpunkte für Minijobs und Midijobs:
• Neue Minijob-Grenze: 603 Euro pro Monat
• Jahresentgelt im Minijob: maximal 7.236 Euro
• Unvorhersehbares Überschreiten: bis 8.442 Euro innerhalb von 12 Monaten erlaubt
• Midijob-Grenze: 603,01 Euro bis 2.000 Euro pro Monat
• Mindestlohn: 13,90 Euro pro Stunde
Damit hast Du als Arbeitnehmer eine klare Orientierung, wie Du Dein Einkommen einordnest und welche Rechte und Pflichten Du hast. Plane Dein Einkommen entsprechend, um keine Überraschungen zu erleben.
Die Bundesregierung und die Mindestlohnkommission haben zudem vorgeschlagen, den gesetzlichen Mindestlohn bis 2027 schrittweise auf 14,60 Euro zu erhöhen. Dies wird ebenfalls die Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs beeinflussen und sollte bei langfristiger Planung berücksichtigt werden.