Praxis-Tipps

Die Forschungszulage: Eine Chance für Startups, KMU und verschiedene Branchen

Die steuerliche Forschungszulage fördert Forschung und Entwicklung in Unternehmen jeder Größe und Branche. Wir erklären, wer profitieren kann, welche Vorhaben förderfähig sind, wie hoch die Zulage seit 2026 ausfällt und wie der Antrag abläuft.

Markus Albrecht 8 Min. Lesezeit Aktualisiert:
Die Forschungszulage: Eine Chance für verschiedene Branchen
Inhalt
  1. Die Grundlagen der Forschungszulage
  2. Wie hoch ist die Forschungszulage?
  3. Was gilt als Forschung und Entwicklung?
  4. Warum auch Immobilienmakler profitieren können
  5. Startups und Forschungszulage: Ein Weg zur Innovation
  6. So beantragst du die Forschungszulage
  7. Forschungszulage und andere Förderprogramme
  8. Häufige Missverständnisse
  9. Fazit: Die Forschungszulage lohnt einen genauen Blick
  10. Häufige Fragen zur Forschungszulage

Die Forschungszulage wurde eingeführt, um Forschung und Innovation in Deutschland zu fördern. Sie ist eine steuerliche Förderung, die Unternehmen dabei unterstützt, in zukunftsweisende Projekte zu investieren. Viele denken dabei zuerst an große Industriekonzerne oder klassische Forschungslabore. Tatsächlich steht die Zulage aber Unternehmen aller Größen und Branchen offen – auch Startups, Handwerksbetrieben oder Dienstleistern wie Immobilienmaklern, sofern sie echte Forschungs- und Entwicklungsarbeit leisten.

In diesem Ratgeber erfährst du, wie die Forschungszulage funktioniert, welche Vorhaben förderfähig sind, wie hoch die Förderung seit 2026 ausfällt, wie der Antrag abläuft und worauf Startups und Immobilienmakler besonders achten sollten.

Forschungszulage: Forscher arbeitet mit Laptop im Labor
Foto: Unsplash

Die Grundlagen der Forschungszulage

Rechtsgrundlage ist das Forschungszulagengesetz (FZulG), das seit 2020 gilt. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE), mit denen nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurde. Einen ersten Einstieg in die Frage, welche Unternehmen in der Praxis davon profitieren, bietet der Beitrag Forschungszulage: Wer profitiert davon?

Die Zulage unterscheidet sich in einigen Punkten deutlich von klassischen Förderprogrammen:

  • Kein Förderwettbewerb: Es gibt keine Stichtage und kein begrenztes Budget, um das Antragsteller konkurrieren.
  • Branchenoffen: Gefördert wird nicht ein bestimmtes Thema, sondern FuE-Arbeit an sich.
  • Auch rückwirkend möglich: Bereits laufende oder abgeschlossene Vorhaben können unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich gefördert werden.
  • Unabhängig vom Gewinn: Die Zulage wird mit der Steuerschuld verrechnet. Ist diese geringer als die Zulage, wird der Rest ausgezahlt – ein wichtiger Punkt für junge Unternehmen, die noch keine Gewinne erzielen.

Ursprünglich lag der Fokus besonders auf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), um Innovationsprozesse voranzutreiben und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Inzwischen profitieren Unternehmen jeder Größe.

Wie hoch ist die Forschungszulage?

Die Förderung wurde in den vergangenen Jahren mehrfach ausgeweitet. Für Aufwendungen ab dem 1. Januar 2026 gilt nach Angaben der IHK München im Überblick:

  • Fördersatz: grundsätzlich 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen.
  • KMU-Bonus: Kleine und mittlere Unternehmen können auf Antrag 35 Prozent erhalten.
  • Maximale Bemessungsgrundlage: 12 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr (zuvor 10 Millionen Euro).
  • Maximale Zulage: bis zu 3 Millionen Euro, für KMU bis zu 4,2 Millionen Euro pro Jahr.

Welche Kosten sind förderfähig?

  • Personalkosten für Mitarbeitende, die an FuE-Vorhaben arbeiten
  • Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften mit einem Pauschalsatz pro Arbeitsstunde
  • Auftragsforschung: ein Anteil der Kosten für FuE-Aufträge an Dritte, etwa Hochschulen oder spezialisierte Dienstleister
  • Abschreibungen auf bestimmte Wirtschaftsgüter, die für das Vorhaben angeschafft werden
  • Gemeinkostenpauschale: Seit 2026 wird zusätzlich pauschal ein Aufschlag auf die förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt

Die genauen Regeln hängen vom Zeitpunkt der Aufwendungen ab. Lass dich deshalb im Einzelfall von einer Steuerberatung oder einer spezialisierten Fördermittelberatung unterstützen. Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung.

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel

Angenommen, ein kleines Software-Startup beschäftigt zwei Entwicklerinnen, die im Jahr 2026 zusammen Personalkosten von 120.000 Euro auf ein bescheinigtes FuE-Vorhaben verwenden. Als KMU kann das Startup 35 Prozent Forschungszulage beantragen. Auf die Personalkosten allein ergibt das 42.000 Euro. Durch die seit 2026 geltende Gemeinkostenpauschale kann sich die Bemessungsgrundlage zusätzlich erhöhen. Erzielt das Startup noch keinen Gewinn, wird die Zulage nach der Festsetzung ausgezahlt. Das Beispiel ist bewusst vereinfacht – welche Kosten im Einzelfall angesetzt werden dürfen, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.

Was gilt als Forschung und Entwicklung?

Der entscheidende Punkt ist nicht die Branche, sondern das Vorhaben selbst. Gefördert werden Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Ein förderfähiges Projekt zeichnet sich typischerweise durch folgende Merkmale aus:

  • Neuartigkeit: Es geht um neue Erkenntnisse oder Lösungen, nicht um die Anwendung von Bekanntem.
  • Ungewissheit: Zu Beginn ist offen, ob und wie das Ziel technisch erreicht werden kann.
  • Systematik: Das Vorgehen ist geplant, dokumentiert und budgetiert.
  • Übertragbarkeit: Die Ergebnisse sind reproduzierbar oder übertragbar.

Nicht gefördert werden dagegen Routinearbeiten, reine Marktforschung, Marketingmaßnahmen oder die bloße Einführung einer bereits am Markt erhältlichen Software. Diese Abgrenzung ist für viele Branchen außerhalb der Industrie besonders wichtig.

Steuerformulare und Kugelschreiber auf dem Schreibtisch
Foto: Unsplash

Warum auch Immobilienmakler profitieren können

Die gängige Vorstellung ist, dass die Forschungszulage nur für technologie- oder forschungsintensive Branchen gedacht ist. Doch auch in der Immobilienbranche entstehen innovative Ansätze, denn die Forschungszulage gibt es auch für Immobilienmakler – vorausgesetzt, das konkrete Vorhaben erfüllt die Kriterien für Forschung und Entwicklung.

Denkbare Ansätze können zum Beispiel sein:

  • die Entwicklung neuartiger Softwarelösungen, etwa für automatisierte Objektbewertungen
  • intelligente Datenanalysen für fundierte Marktprognosen mit neuen Methoden
  • eigene Algorithmen, die Suchprofile und Objekte auf neue Weise zusammenführen
  • digitale Besichtigungs- oder Visualisierungslösungen, die technisch Neuland betreten

Entscheidend ist immer, dass technische oder wissenschaftliche Fragen gelöst werden, deren Ausgang zu Beginn offen ist. Die Einführung eines gängigen CRM-Systems oder eine neue Werbekampagne zählen dagegen nicht dazu. Wie Makler und Startups in der Praxis zusammenarbeiten, zeigt unser Beitrag über die Synergie von Immobilienmaklern und Startups. Einen Blick auf den Wandel der Branche wirft zudem unser Artikel zur Revolution in der Immobilienbranche.

Langfristige Vorteile für die Branche

Die Verbindung von Forschung und Immobilienwirtschaft kann langfristig zu besseren Dienstleistungen, effizienteren Arbeitsprozessen und einer besseren Anpassung an sich ändernde Marktbedingungen führen. Die Forschungszulage stärkt dabei die finanzielle Grundlage, um auch künftig in Innovationsprojekte investieren zu können.

Startups und Forschungszulage: Ein Weg zur Innovation

Startups sind ein Motor für Innovationen. Neue Ideen, disruptive Technologien und frische Konzepte sind oft das Herzstück eines jungen Unternehmens. Die Forschungszulage eröffnet ihnen die Chance, ihre Entwicklungsprojekte mit finanzieller Unterstützung voranzutreiben.

Finanzielle Entlastung in der Anfangsphase

Gerade in den ersten Jahren stehen viele Startups vor finanziellen Herausforderungen. Weil die Zulage auch ohne Gewinn ausgezahlt werden kann, ist sie eine wertvolle Finanzierungsquelle. Die Mittel können genutzt werden, um Entwicklungsarbeit zu finanzieren und qualifizierte Mitarbeitende einzustellen. So lassen sich Innovationsziele schneller erreichen. Wer gerade erst gründet, findet in unserem Leitfaden zur Existenzgründung weitere Finanzierungsmöglichkeiten.

Typische FuE-Vorhaben in Startups

  • Entwicklung neuer Algorithmen oder KI-Modelle
  • technisch anspruchsvolle Softwarearchitekturen
  • neue Materialien, Verfahren oder Hardware-Prototypen
  • innovative Lösungen in Medizin-, Energie- oder Umwelttechnik

Wie aus einer Idee eine maßgeschneiderte Software wird, beschreibt unser Beitrag zur individuellen Softwareentwicklung.

Innovation als Wettbewerbsvorteil

Die Forschungszulage trägt nicht nur zur finanziellen Entlastung bei, sondern kann Startups auch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Wer mehr in Entwicklung investieren kann, hebt sich leichter von der Konkurrenz ab und erschließt neue Märkte.

Team bespricht ein Entwicklungsprojekt
Foto: Unsplash

So beantragst du die Forschungszulage

Der Antrag läuft in zwei Schritten ab:

Schritt 1: Bescheinigung bei der BSFZ

Zunächst prüft die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), ob das Vorhaben inhaltlich als Forschung und Entwicklung gilt. Dafür beschreibst du das Projekt online: Ziel, Neuartigkeit, technische Risiken, Vorgehen und Zeitplan. Es geht hier noch nicht um Kosten, sondern um die fachliche Einordnung.

Schritt 2: Antrag beim Finanzamt

Mit der Bescheinigung beantragst du nach Ablauf des Wirtschaftsjahres beim zuständigen Finanzamt die Festsetzung der Zulage. Hier werden die förderfähigen Aufwendungen angegeben. Die Zulage wird anschließend mit der Steuer verrechnet oder ausgezahlt.

Tipps für einen erfolgreichen Antrag

  • Früh dokumentieren: Halte Projektziele, Arbeitsschritte, Probleme und Ergebnisse von Beginn an fest.
  • Arbeitszeiten erfassen: Führe nachvollziehbare Stundenaufzeichnungen für alle beteiligten Personen.
  • Technisch argumentieren: Beschreibe, welche Unsicherheiten bestanden und warum bekannte Lösungen nicht ausreichten.
  • Abgrenzen: Trenne FuE-Tätigkeiten klar von Routinearbeiten.
  • Beratung nutzen: Bei größeren Vorhaben lohnt sich oft die Unterstützung durch Steuerberatung oder Fördermittelexperten.

Was in die Projektdokumentation gehört

Eine gute Dokumentation ist das Fundament jedes Antrags – und schützt bei späteren Rückfragen des Finanzamts. Sie sollte mindestens enthalten: eine Beschreibung des Ausgangsproblems und des Stands der Technik, die konkreten technischen Ziele, die eingeschlagenen Lösungswege inklusive gescheiterter Ansätze, die beteiligten Personen mit ihren Arbeitszeiten sowie Zwischenergebnisse und Erkenntnisse. Gerade gescheiterte Versuche sind dabei kein Makel, sondern ein Beleg dafür, dass tatsächlich technische Unsicherheit bestand.

Forschungszulage und andere Förderprogramme

Die Forschungszulage lässt sich grundsätzlich mit anderen Förderungen kombinieren, etwa mit Zuschüssen aus Programmen des Bundes oder der Länder. Wichtig ist jedoch: Dieselben Aufwendungen dürfen nicht doppelt gefördert werden. Wer für ein Projekt bereits einen Zuschuss erhält, kann für genau diese Kosten keine Forschungszulage mehr beantragen. Sinnvoll kann es aber sein, verschiedene Arbeitspakete oder Projektphasen unterschiedlich zu fördern.

Ein Vorteil gegenüber vielen Zuschussprogrammen: Du musst das Vorhaben nicht vor Projektbeginn beantragen und bist nicht an Ausschreibungsfristen gebunden. Das macht die Forschungszulage besonders für Unternehmen interessant, die schnell und flexibel entwickeln wollen.

Häufige Missverständnisse

  • „Das ist nur für Großunternehmen.“ Im Gegenteil: KMU erhalten sogar einen höheren Fördersatz.
  • „Wir haben keine Forschungsabteilung.“ Eine eigene Abteilung ist nicht nötig. Entscheidend ist die Art der Tätigkeit.
  • „Wir machen keinen Gewinn.“ Die Zulage wird auch ohne Steuerschuld ausgezahlt.
  • „Das Projekt ist schon abgeschlossen.“ Auch bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben können unter Umständen gefördert werden.
  • „Jede Softwareeinführung ist förderfähig.“ Nein – es braucht echte technische Neuartigkeit.

Fazit: Die Forschungszulage lohnt einen genauen Blick

Die Forschungszulage ist nicht auf technologieorientierte Branchen beschränkt. Startups, KMU und auch Unternehmen aus scheinbar traditionellen Sektoren wie der Immobilienbranche können profitieren, wenn sie echte Forschungs- und Entwicklungsarbeit leisten. Seit 2026 ist die Förderung noch einmal attraktiver geworden.

Wer innovative Projekte plant oder bereits umsetzt, sollte prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, die Arbeit sorgfältig dokumentieren und sich im Zweifel fachkundig beraten lassen.

Häufige Fragen zur Forschungszulage

Wer kann die Forschungszulage beantragen?

Grundsätzlich alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Größe, Branche und Rechtsform, sofern sie förderfähige Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchführen.

Wie hoch ist die Forschungszulage seit 2026?

Sie beträgt grundsätzlich 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, für KMU auf Antrag 35 Prozent. Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 12 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr.

Bekommen auch Startups ohne Gewinn die Forschungszulage?

Ja. Die Zulage wird mit der Steuerschuld verrechnet. Ist keine oder nur eine geringe Steuer fällig, wird der verbleibende Betrag ausgezahlt.

Können Immobilienmakler die Forschungszulage erhalten?

Ja, wenn sie ein Vorhaben umsetzen, das die Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllt, etwa neuartige Software oder Analysemethoden. Routinearbeiten und Marketing sind nicht förderfähig.

Wie läuft der Antrag ab?

Zuerst bescheinigt die BSFZ, dass das Vorhaben als Forschung und Entwicklung gilt. Danach wird die Zulage beim Finanzamt beantragt.

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